Kärntner Almschutzgebietsverordnung - Begutachtung und Anhörung Grundeigentümer

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Eigentümer von Grundstücken, die in geplante Almschutzgebiete einbezogen werden haben die Möglichkeit bis 24. April 2024 eine Stellungnahme an die Abteilung 10 – Land –und Forstwirtschaft, Ländlicher Raum, Mießtaler Straße 1, 9020 Klagenfurt am Wörthersee, abt10.agrarrecht@ktn.gv.at at, abzugeben.

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